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Bundespatentgericht verbietet DB-Monopol an der Wortmarke „S-Bahn“

Die Wortmarke 399 08 040 „S-Bahn“ ist zu Recht aus dem Markenregister entfernt werden, soweit sich die Löschung auf den Verkehr und verwandte Dienstleistungen, Waren und Merchandisingartikel bezieht. Das hat das Bundespatentgericht (BPatG) entschieden. 
In Randbereichen, etwa für Papiererzeugnisse oder Schlittschuhe, sei die Löschung jedoch rückgängig zu machen. Gegen die Bildmarke „S-Bahn“ liegt kein Löschungsantrag vor. 
Seinen jetzt ausführlich begründeten Beschluss wird das Münchner Gericht voraussichtlich in der nächsten Woche in anonymisierter Form veröffentlichen, sagte Gerichtssprecherin Ariane Mittenberger-Huber auf Anfrage von „ÖPNV aktuell“. 
Den Verfahrensbeteiligten ist der Beschlusstext am Mittwoch zugegangen. Das haben die Deutsche Bahn (DB) als bisherige Markeninhaberin und der Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL), der die Löschung betrieben hat, bestätigt. 
Der Beschluss werde derzeit intern geprüft, erklärte eine DB-Sprecherin. „Eine abschließende Bewertung steht noch aus.“ Der Vorstandschef von DB Regio, Frank Sennhenn, hat jedoch nach der mündlichen Verhandlung öffentlich angekündigt, der Konzern werde den Markenstreit „bis zum bitteren Ende durchklagen“ (ÖPNV aktuell 19/11). 
Der ZVNL möchte die Marke „Mitteldeutsche S-Bahn (MDSB)“ nutzen, ohne einem Markeninhaber dafür ein Entgelt zu entrichten. Mit anderen SPNV-Bestellern ist der Kommunalverband der Auffassung, dass ein Begriff wie „S-Bahn“ Allgemeingut darstellt und als Gattungsbegriffe nicht individuell schützbar ist. Bundesweit könnten die Aufgabenträger Lizenzgebühren in Millionenhöhe einsparen. 

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Artikel Redaktion Bus&Bahn
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