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Bundesverfassungsgericht: Bahnhöfe sind öffentlicher Raum

Damit zählt für die Definition des öffentlichen Raumes nicht die Rechtsform eines Unternehmens, sondern die Eigentumsverhältnisse: „Von der öffentlichen Hand beherrschte gemischtwirtschaftliche Unternehmen unterliegen ebenso wie im Alleineigentum des Staates stehende öffentliche Unternehmen, die in den Formen des Privatrechts organisiert sind, einer unmittelbaren Grundrechtsbindung", legt das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung fest.

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Artikel Redaktion Bus&Bahn
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