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Busförderung auf dem Beihilfe-Prüfstand

Frankreich ist nach Angaben der EU-Kommission bislang überzeugt, dass die Zuschüsse im Einklang mit der EU-Verordnung 1370/07 gezahlt wurden.
Allerdings vermisst Brüssel bis heute Informationen dazu, worin denn nun die Gemeinwohlverpflichtung dieser Busförderung bestanden haben soll. Zudem habe STIF bislang keinen Ausgleichsparameter spezifiziert, geschweige denn nachgewiesen, wie eine Überkompensierung ausgeschlossen wurde.
Das Verfahren beruht auf einer Beschwerde aus dem Jahr 2008. Parallel wurde STIF vor französischen Verwaltungsgerichten verklagt. Durch zwei Instanzen wurde der Aufgabenträger dabei verurteilt, seine Fördersatzung aufzuheben und eine eventuelle Ersatzregelung in Brüssel notifizieren zu lassen.

Artikel Redaktion Bus&Bahn
Artikel Redaktion Bus&Bahn