„Die Erbringung von Nahverkehrsleistungen in Ballungsräumen gehört zum Kerngeschäft der DB und ist daher unverzichtbar“, ein Sprecher der DB diese Entscheidung gegenüber „ÖPNV aktuell“. Die Länder Berlin und Brandenburg legten, so der Bahnsprecher weiter, die Rahmenbedingungen für die Ausschreibung neuer Fahrzeuge fest und entschieden über Beschaffung und Ausstattung der Fahrzeuge. Der Verkehrsvertrag läuft Ende 2017 aus. Gegen eine Ausschreibung hat sich eine Bürgerinitiative gebildet, die noch im alten Jahr 2011 genug Unterschriften (25.000) für ein Volksbegehren gesammelt und bei der Senatsverwaltung für Inneres eingereicht hat.