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Der ÖPNV in Nordrhein-Westfalen soll sich verdoppeln

Der Abschlussbericht der ÖPNV-Zukunftskommission Nordrhein-Westfalen kommt unter anderem zu dem Ergebnis, dass zur Einhaltung der Umwelt- und Klimaschutzziele des Landes, des Bundes und der EU sowie zur Sicherstellung von Mobilität für die Bürger des Landes der ÖPNV weiter auszubauen sei. Die Verkehrsleistungen des ÖPNV müssten hierzu trotz des demografischen Wandels bis 2050 Schritt für Schritt um 50 bis 100 % erhöht werden. „Um das zu erreichen, muss der ÖPNV wieder mehr in den Fokus gerückt werden und auch eine positivere Ausstrahlung gewinnen“, erklärten die Kommissionsvorsitzenden Gisela Nacken und Wolfgang Röken. „ÖPNV hat eine erhebliche soziale Bedeutung und ist zudem ein entscheidender Wirtschafts- und Standortfaktor.“
In dem Abschlussbericht findet sich eine große Anzahl an Vorschlägen zur Verbesserung des ÖPNV. So empfiehlt die Kommission, dass ÖPNV-Unternehmen als Mobilitätsdienstleister neben ihrem Hauptgeschäft dem Kunden auch aufzeigen sollten, wie er nach einer Bahn- oder Busfahrt, zum Beispiel mit Leihautos, Leihfahrrädern oder Mitfahrgelegenheiten, nach Hause kommt (Tür-zu-Tür-Bedienung). Die Fahrgastrechte seien zu verbessern und insbesondere die Informationen über Verspätungen, ausfallende Züge und andere Reisemöglichkeiten schneller und einfacher an den Kunden zu bringen. Hierzu sollte auch mehr auf neue Technologien wie zum Beispiel das Smartphone gesetzt werden. Im Übrigen müsse auch die Elektromobilität von besonderer Bedeutung für den ÖPNV werden.
 Wichtig ist der ÖPNV-Zukunftskommission weiterhin, dass parallele Planungen und Finanzierungen für die verschiedenen Verkehrsträger (vor allem dem Individualverkehr auf der Straße und dem ÖPNV) vermieden werden und das Land auf eine übergreifende Mobilitätsplanung umstellt, die die Mobilitätsbedürfnisse und Reisewünsche der Bürger stärker in den Fokus rückt. Insbesondere gelte das für die – immer älter werdenden – Menschen im Land, die keine Möglichkeit einer Pkw-Nutzung haben. Der ÖPNV müsse das Rückgrat für die Beförderung auch dieser Personengruppen sein, die sonst sozial benachteiligt würden. Eine geeignete Umsetzung der Barrierefreiheit gehöre dazu. Schließlich sollen alle mobilitätsbezogenen Planungen im Verkehrsbereich in enger Abstimmung mit der Raum- und Siedlungsplanung sowie weiteren relevanten Fachplanungen (unter anderem Standortplanungen für Schulen und Alteneinrichtungen) erfolgen. Dies soll langfristig aus Sicht der Kommission Kosten sparen.

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Artikel Redaktion Bus&Bahn
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