Ansonsten drohe ein langwieriges Vermittlungsverfahren, auch eine Scheitern der Novelle sei möglich. „ Die Städte können in ihrer Rolle als Aufgabenträger und auch als Eigentümer von Verkehrsunternehmen weder den Vorrang sogenannter eigenwirtschaftlicher Verkehre noch die rechtliche Unverbindlichkeit der kommunalen Nahverkehrspläne akzeptieren“ , führt das Präsidium des DST in seinem Beschluss zum PBefG an. Auch das Recht der Erteilung von Liniengenehmigungen soll beim Aufgabenträger liegen.
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Deutscher Städtetag spricht sich gegen Vorrang der Eigenwirtschaftlichkeit und für rechtlich verbindliche Nahverkehrspläne aus
https://www.busundbahn.de/nachrichten/news/deutscher-staedtetag-spricht-sich-gegen-vorrang-der-eigenwirtschaftlichkeit-und-fuer-rechtlich-verbindliche-nahverkehrsplaene-aus.html
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