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EEG: Den Kleinen wird gegeben, den Großen wird genommen

Die Bundesregierung wird das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erneut reformieren – und dabei Wettbewerbsverzerrungen zwischen großen und kleinen Schienenbahnen beseitigen.
Allerdings soll die Branche auch in Zukunft an den Kosten der Energiewende beteiligt werden – künftig eben „einheitlich“. Das hat das Kabinett am Donnerstag, 23. Januar, auf seiner Klausur in Meseberg beschlossen. Wirtschafts- und Energieminister Sigmar Gabriel (SPD) hat dazu ein Eckpunkte­papier präsentiert, das der Redaktion vorliegt.
„Die bisherige Regelung für Schienenbahnen in der Besonderen Ausgleichsregelung begünstigt große Verkehrsunternehmen. Künftig wird die Beteiligung des Schienenverkehrs an den Kosten des Ausbaus der erneuerbaren Energien für alle Unternehmen einheitlich geregelt“, heißt es darin wörtlich. Ziel sei es, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.
„Im Ergebnis wird eine angemessene Beteiligung der Schienenbahnen an den Ausbaukosten der erneuerbaren Energien erreicht“, hält Gabriels Haus fest.
Von einer kompletten Befreiung des Bahnverkehrs, wie von der Deutschen Bahn (DB) oder dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) wiederholt gefordert, ist also keine Rede.
Am 9. April will die Bundesregierung den Gesetzesentwurf im Kabinett beschließen. Der Bundestag soll darüber bereits am 26./27. Juni abstimmen, so dass die Novelle am 1. August 2014 in Kraft treten kann. Der erste Teil des Zeitplans entspricht dem Koalitionsvertrag, die so frühe Umsetzung der Novelle ist allerdings neu.

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Artikel Redaktion Bus&Bahn
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