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EU-Kommission: Bei Dauerverlustausgleich agiert SNCF nicht wie ein Privatinvestor

Zwar wäre eine Rettungsbeihilfe grundsätzlich genehmigungsfähig, beschied Kommissionsvizepräsident und Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia die Antragsteller. Aber die SNCF füttere das dauerdefizitäre Verkehrsunternehmen seit Jahren durch und könne daher nicht als normaler Investor eingestuft werden.
Alternativ hätte die Beihilfe genehmigt werden können, wenn sich Seafrance mit 50 % Eigenmitteln am Rettungspaket beteiligt hätte. Für Seafrance sahen Frankreich und seine Staatsbahn aber nur eine Quote von 5 % vor, erklärte Almunia (Az. SA.32600).  

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Artikel Redaktion Bus&Bahn
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