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Hanss gesteht und muss 330 Tagessätze zahlen

Dies entspricht 330 Tagessätzen zu 270 EUR. Das Urteil vom 22. Juni berücksichtigt nur zwei Luxusreisen nach Dubai, die Hanss im Zusammenhang mit Cross-Border-Leasing-Geschäften der LVB angenommen und nicht versteuert hatte.
Weil es vor dem Richterspruch eine „Verständigung“ der Parteien und anschließend ein entsprechendes Geständnis gab, verzichtete die Staatsanwaltschaft auf sechs weitere Anklagepunkte, etwa im Zusammenhang mit Concorde-Gratisflügen. Das geht aus den Prozessberichten des „MDR“, der „Leipziger Volkszeitung“ und der „Lausitzer Rundschau“ hervor.

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Artikel Redaktion Bus&Bahn
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