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Kartellamt unterwirft Verkehrsverbünde ab sofort der Fusionskontrolle

Mit der neuen Bewertung gibt das Bundeskartellamt eine langjährige Praxis auf. Bisher haben die Wettbewerbshüter im Nahverkehr darauf verzichtet, „rein kooperative Gemeinschaftsunternehmen" der Fusionskontrolle zu unterziehen, jedenfalls dann, wenn derartige Projekte den Gesellschaftern „ausschließlich als Forum für die Koordinierung ihrer Leistungen im ÖPNV dienen und alle formalen und materiellen Voraussetzungen für eine Freistellung als Nahverkehrskooperation erfüllen".

Die vollständige Nachricht finden Abonnenten von <link external-link external link in new>ÖPNV aktuell in Ausgabe 74/10.

Artikel Redaktion Bus&Bahn
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