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Kein Wahlrecht mehr für SPNV-Aufgabenträger

Der Vergabesenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat heute NS Abellio Recht gegeben: Die erneute Direktvergabe des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) an DB Regio NRW vom November 2009 ist unwirksam. Damit haben die Bundesrichter die Entscheidungen der Vergabekammer (VK) Münster und des Oberlandesgerichtes (OLG) Düsseldorf bestätigt. „S-Bahnen müssen ausgeswchrieben werden" – mit diesen Worten hat der BGH seine Pressemitteilung eindeutig überschrieben. Weil der Spruch des OLG Düsseldorf einem älteren Spruch des OLG Brandenburg widersprach, sorgte der BGH nun für Rechtsklarheit.

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Artikel Redaktion Bus&Bahn
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