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Keine Beanstandung der Direktvergabe an DB Regio im „E-Netz Sachsen-Anhalt Nord“ durch EU-Kommission

Der Beschluss des OLG Naumburg, die von einem Wettbewerber eingereichte Vergabebeschwerde aus formalen Gründen nicht zu behandeln, sei nicht zu beanstanden, führt der zuständige Referatsleiter Vergabewesen Gesetzgebung II, Panayotis Stamatopoulos, aus.
Erdmenger reagierte mit Kritik: „Die Ablehnung der Beschwerde aus rein formalen Gründen verhindert, dass die Rechtmäßigkeit der freihändigen Vergabe … überprüft werden kann. Es bleibt der Eindruck von Mauschelei.“
Cramer kündigte an, in der laufenden Arbeit am 4. EU-Eisenbahnpaket bestehende „große Schlupflöcher“ im EU-Vergaberecht anzugehen, „damit solche Mauscheleien in Zukunft unmöglich werden!“

Artikel Redaktion Bus&Bahn
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