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(K)eine Beruhigungspille aus Brüssel

Die Vorschläge der EU-Kommission zu abermaligen Veränderungen am Rechtsrahmen im öffentlichen Linienverkehr auf der Straße hat die Betreiber von Bussen und Straßenbahnen, aber auch Aufgabenträger aufgeschreckt. „Ist die EU-Verordnung 1370/07 schon wieder überholt?“, fragte der Internationale Verband für das Öffentliche Verkehrswesen (UITP) daher auf einer Diskussionsveranstaltung am 29. Mai in Genf, eingebettet in eine Sitzung seines EU-Komitees.
Die geplanten Änderungen sind teils im Entwurf zum 4. Eisenbahnpaket vom Januar niedergelegt, teils in einem Entwurf zu einer Auslegungsmitteilung. Die Kommission hat diese Vorschläge im März zusätzlich zur Diskussion gestellt.
Im Ergebnis würden Direktvergaben im SPNV weiter eingeschränkt und im ÖPNV grundsätzlich in Frage gestellt. Zudem hält die Kommission mehr Transparenz bei der Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen (ÖDA) für erforderlich.
In diesem Zusammenhang will sie auch die beihilferechtliche Behandlung von Ausgleichsmitteln verschärfen (ÖPNV aktuell 9/13, 88/12). Derzeit sind Busverkehre im deutschen ÖPNV häufig nur mit Hilfe solcher Zuschüsse eigenwirtschaftlich darstellbar, und auch für kommunale Direktvergaben spielen sie eine zentrale Rolle als Finanzierungsinstrument.
In Genf nun hat die Brüsseler Behörde die Branchensorgen zu zerstreuen versucht. Der in Arbeit befindliche Auslegungsvermerk solle die früheren Kompromisse nicht grundsätzlich in Frage stellen, betonte der stellvertretende Kabinettschef von EU-Verkehrskommissar Siim Kallas, Keir Fitch.
Vielmehr sei Justieren die Aufgabe. Er kündigte an, dass der Entwurf des Auslegungsvermerks kurz vor oder nach der Sommerpause veröffentlicht werde.
Der Spitzenbeamte räumte allerdings ein, dass die Auslegung des sehr vage ausgefallenen Wortlauts der Verordnung 1370/07 ein Hochseilakt sei. Zu den Kompromissformulierungen des Verordnungstextes gebe es stark abweichende Meinungen.

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Artikel Redaktion Bus&Bahn
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