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Koalitionsvertrag steht, Finanzierung bleibt vage

Das Kapitel Verkehr nimmt von den 185 Seiten des Vertrages knapp neun Seiten ein. Darin werden alle Verkehrsträger und Themen abgehandelt. Oberstes Vorhaben ist dabei die Finanzierung: „Wir werden in den nächsten vier Jahren die Bundesmittel für Verkehrsinfrastruktur substanziell erhöhen“, heißt es. Zur Sicherstellung einer nachhaltigen Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur sowie zur Gewährleistung überjähriger Planungs- und Finanzierungssicherheit werden im Bundeshaushalt die notwendigen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, verspricht der Koalitionsvertrag.
Genauere Angaben finden sich allerdings erst im Finanzierungsteil des Vertrages: „Für die dringend notwendigen Investitionen in die öffentliche Verkehrsinfrastruktur werden insgesamt 5 Mrd. EUR zusätzlich mobilisiert.“ Die im laufenden Jahr nicht abgerufenen Finanzmittel für die Schieneninfrastruktur sollen überjährig und ungekürzt zur Verfügung stehen. Dafür würden die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, heißt es. Im neuen Bundesverkehrswegeplan 2015 – 2030 (BVWP) soll für die Vorhaben ein „nationales Prioritätenkonzept“ definiert werden. Dabei sollen 80 % der Mittel für den Neu- und Ausbau fließen. Beim Lärmschutz Schiene strebt die neue Regierung an, dass ab  2020 keine „lauten“ Güterwagen mehr das deutsche Netz befahren dürfen – über eine EU-Initiative soll dies sogar europaweit erreicht werden.
Der Bahnlärm soll national bis dahin um 50 % reduziert sein. Die künftige Regelung der Gemeindeverkehrsfinanzierung sowie der Regionalisierungsmittel soll im Rahmen der Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen beraten werden.
Die Deutsche Bahn (DB) soll als integrierter Konzern erhalten, die Infrastruktur in öffentlicher Hand bleiben. Neu ist, dass sich die Planungen für den Netzausbau nach den Zielen eines künftigen Deutschlandtaktes ausrichten werden. Eindeutig auch die Aussage zur EEG-Umlage: „Der Schienenverkehr ist besonders umweltfreundlich und energieeffizient. Unternehmen des schienengebundenen Nah- und Fernverkehrs unterfallen deshalb weiterhin der Ausnahmeregelung bei der EEG-Umlage.“

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Artikel Redaktion Bus&Bahn
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