Bis Ende Mai gingen 17.507 Erstattungsanträge über insgesamt 23.692 EUR ein. Um den Verwaltungsaufwand bei den durchschnittlich geringen Erstattungsbeträgen niedrig zu halten, erhalten Kunden auf ihren Online-Erstattungsantrag eine Rückmail mit einem Gutschein über den Erstattungsbetrag. Dieser kann innerhalb von drei Monaten unter Vorlage der Fahrkarte bei einer HVV-Verkaufsstelle eingelöst werden. Ansprüche können angemeldet werden, wenn die ÖPNV-Nutzer mehr als 20 Minuten verspätet an ihrem Ziel ankommen. Sie erhalten 50 % des Fahrpreises zurück.
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