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MeinFernbus korrigiert Steinbrück

Die Busunternehmen seien angeblich vertraglich verpflichtet, den Betrieb mindestens sechs Jahre aufrecht zu halten. Dies werde mit hohen Konventionalstrafen bewehrt.
MFB sagt in seiner Stellungnahme, dass diese Vertragsdetails nicht aus den Partnerverträgen der MFB stammen. In den MFB-Verträgen sei geregelt, dass die Buspartner-Unternehmen nach dem ersten Betriebsjahr jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten den Vertrag beenden könnten. Bei der Kündigung fielen keinerlei Konventionalstrafen für Buspartner an. Auch gebe es in den Verträgen der MeinFernbus keine sonstigen Regelungen, bei denen Konventionalstrafen anfallen.

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Artikel Redaktion Bus&Bahn
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