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NRW-Landesregierung begrüßt Absicht der CDU-Fraktion für rechtssichere Direktvergaben

Wenn nur ein einziger Punkt im Landes-ÖPNV-Gesetz ergänzt werde, bestehe weiter Gefahr: „Andere landesrechtliche Normen könnten weiterhin von Vergabekammern und Gerichten als Einschränkungen von Direktvergaben angesehen werden", hat der Minister dem Verkehrsausschuss geschrieben.

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Artikel Redaktion Bus&Bahn
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