Wenn nur ein einziger Punkt im Landes-ÖPNV-Gesetz ergänzt werde, bestehe weiter Gefahr: „Andere landesrechtliche Normen könnten weiterhin von Vergabekammern und Gerichten als Einschränkungen von Direktvergaben angesehen werden", hat der Minister dem Verkehrsausschuss geschrieben.
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NRW-Landesregierung begrüßt Absicht der CDU-Fraktion für rechtssichere Direktvergaben
https://www.busundbahn.de/nachrichten/news/nrw-landesregierung-begruesst-absicht-der-cdu-fraktion-fuer-rechtssichere-direktvergaben.html
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