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Richter fordert Rückgrat von Aufgabenträgern

High Noon am Mittwoch, 16. Januar, im Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) an der Cecilienallee 3: Um 12 Uhr hatten sich hier vor Richter Heinz-Peter Dicks und seinen beiden Kollegen im Sitzungssaal A 208 etliche ÖPNV-Akteure aus unterschiedlichen Lagern versammelt – vom Mittelstand über Kommunale und ihren jeweiligen Verbänden bis hin zu den Aufgabenträgern.
Nur DB Bus fehlte. Dabei war doch die Filiale Bahnbus Hochstift (BBH) als Bestbieter im „Bündel 69 – Nachtexpress Paderborn“ nachträglich beigeladen worden (ÖPNV aktuell 99/13).
Und auch von Verdi oder der (christlichen) Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) waren, soweit erkennbar, keine Vertreter zugegen.
Formal ging es um eine Ausschreibung. Inhaltlich aber ging es darum, ob Landesarbeitsminister Guntram Schneider (SPD) den Lohntabellen des Mittelstandsverbandes NWO die Aufnahe in die Liste der repräsentativen Tarifverträge nach dem Landes-Tariftreuegesetz (TVgG NRW) verweigern darf.
Vor dem Vergabesenat wehrt sich die Go-on gegen ihren Ausschluss aus der Nachtexpress-Ausschreibung. Der Nahverkehr Paderborn-Höxter (NPH) hätte die Mittelstandskooperation gerne im Spiel gehalten, sah sich aber durch die Verordnung über die repräsentativen Tarifverträge zum Tariftreuegesetz NRW (RepTVVO) zu dem Ausschluss genötigt.

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Artikel Redaktion Bus&Bahn
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