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S-Bahn Hamburg: Ausschreibung rechtswidrig?

Rechtsanwalt Dr. Clemens Antweiler aus der Kanzlei RWP aus Düsseldorf hält die Ausschreibung für rechtlich „sehr bedenklich“, da keine Lose gebildet wurden. Nach § 97, Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) müssen „mittelständische Interessen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich“ berücksichtigt werden.
Daher sind dem Gesetz nach Leistungen in der Menge aufzuteilen (Teillose). Mehrere Teillose dürfen zusammen vergeben werden, wenn „wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern“, so das GWB. Dies sei nach Ansicht von Antweiler aber bei der S-Bahn nicht der Fall, denn der BGH habe klar entschieden, dass der gesetzlich vorgeschriebenen Mittelstandsförderung bei SPNV-Aufträgen allein dadurch Rechnung getragen werden könne, dass Teillose gebildet werden. Den gewissen Mehraufwand im Schnittstellenbereich mute der Gesetzgeber dem Auftraggeber im Interesse der Mittelstandsförderung zu.

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Artikel Redaktion Bus&Bahn
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