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Stellplatzabgabe als kommunales Gestaltungsinstrument gefährdet - Nachteile für ÖPNV-Finanzierung

"Den Kommunen und dem ÖPNV wird dadurch bewusst ein potenzielles Einzelinstrument zur Finanzierung von ÖPNV-Infrastruktur genommen", warnt Bernhard Gässl, Geschäftsführer des Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) in Hessen. Die Landesregierung begründet den geplanten Wegfall der Ermächtigung damit, dass nur wenige hessische Gemeinden diese Möglichkeit bisher nutzten. Eine erzwungene Ablösung von Stellplätzen könne „sich als spürbares Investitionshemmnis auswirken und zu städtebaulich zweifelhaften Verlagerungen von Investitionen in Gebieten führen, die keinen vergleichbaren Restriktionen unterliegen". Sie folgt damit der Argumentation beispielsweise der Industrie- und Handelskammer (IHK) Frankfurt, die im Mai die Abschaffung der Stellplatzabgabe forderte mit der Begründung, die hohen Stellplatzablösen in Frankfurt am Main stellten für Projektentwickler eine erhebliche Kostenbelastung dar. Frankfurt nutzt seit Längerem die Ermächtigung der hessischen Bauordnung. Seit 1998 sind im Stadtgebiet vier Zonen ausgewiesen, in denen der tatsächliche Bau von Stellplätzen auf 10, 30, 60 und 80 % der vorgeschriebenen Stellplätze beschränkt ist. Für die restlichen ist je nach Lage eine Stellplatzablöse von 15.000 bis 20.000 EUR pro gefordertem Stellplatz zu zahlen. Diese Mittel werden für den Bau von Parkplätzen an anderen Orten, von Fahrradwegen oder für den Ausbau der ÖPNV-Infrastruktur verwandt. So sollen laut Haushaltsentwurf in Frankfurt von 2010 bis 2013 jährlich 20 bis 30 Mio. EUR aus der Stellplatzablöse in investive Maßnahmen des ÖPNV in der Stadt fließen.

Die vollständige Nachricht finden Abonnenten von ÖPNV aktuell in Ausgabe 65/10.

Artikel Redaktion Bus&Bahn
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