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Streit um Stadtbus Lindau: Beide Parteien sehen Siege für sich

Zwar kann die Stadt die Entscheidung des Vergabesenats, dass die Betrauungsanweisung im Ergebnis unwirksam sei, weil der betraute Stadtverkehr Lindau nicht verpflichtet werde, den überwiegenden Teil der Verkehrsleistungen selbst zu erbringen, inhaltlich nicht nachvollziehen. In der mündlichen Verhandlung habe das Gericht hinsichtlich der Beauftragung von Subunternehmern keinen Änderungsbedarf erkennen lassen. Außerdem verpflichte Art. 5 Abs 2e) VO 1370/2007, der unmittelbare Anwendung beanspruche, interne Betreiber ohnehin, den überwiegenden Teil des Verkehrs selbst zu erbringen. Der Sinn einer zusätzlichen Regelung sei schwer nachvollziehbar. Doch halte sich der „Heilungsbedarf“ in Grenzen. Gemeinsam mit Stadtverkehr Lindau-Geschäftsführer Klaus Steiner und dem Stadtrat soll jetzt die Betrauungsanweisung entsprechend ergänzt und dann neu unterzeichnet werden. „Die Entscheidung des Gerichts ist ein wichtiges Signal in Hinblick auf das Selbstbestimmungsrecht der Kommunen bei wesentlichen Fragestellungen der Daseinsvorsorge“, meinte Seidl.

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Artikel Redaktion Bus&Bahn
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