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TVgG NRW: Auch AGVDE vor Gericht

Der AGVDE hat darum ebenfalls Klage eingereicht. Darin tritt er der Vermutung entgegen, als verlängerter Arm der kommunalen Daseinsvorsorge sei er gar nicht grundrechtsfähig.
Aus Nordrhein-Westfalen sind 17 AGVDE-Mitglieder im ÖPNV aktiv und somit davon betroffen, dass ihre Tarifverträge durch die RepTVVO – so die Abkürzung der „Verordnung zur Feststellung der Repräsentativität von Tarifverträgen im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs gemäß Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG NRW)“ – bislang nicht anerkannt werden (s. Kasten).
Größtenteils fallen diese AGVDE-Mitglieder unter verbandsbezogene Haustarifverträge, in zwei Fällen greift aber auch der bundesweite ETV.

 

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Artikel Redaktion Bus&Bahn
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