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Unbefristeter GDL-Streik in Bayern führt zu Fahrplaneinschränkungen – Gericht verbietet Kampfmaßnahmen bei VAG Nürnberg

Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg am 30. September in einer einstweiligen Verfügung festgestellt und weitere Kampfmaßnahmen bis zum 14. Oktober untersagt. Wesentliche GDL-Forderungen zur Arbeitszeit und zu Wegezeiten bei geteilten Diensten seien bereits in einem örtlichen Tarifvertrag geregelt, den der GDL-Dachverband DBB Tarifunion nicht gekündigt habe. Der Kommunale Arbeitgeberverband (KAV) Bayern begrüßte den Spruch. „Die LAG-Entscheidung bringt zum Ausdruck, dass die GDL sich maßlos überschätzt", erklärte Geschäftsführer Armin Augat.

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Artikel Redaktion Bus&Bahn
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