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Vorbereitungen für Direktvergabe in Kassel

Die Stadt Kassel (195.000 Ew.) hat eine Direktvergabe der Straßenbahnen 1 sowie 3 bis 8 auf ihrem Gebiet und im Landkreis Kassel vorangekündigt. Über den Zeitraum und das Volumen der betroffenen Leistungen macht Sonja Ehrenfried vom städtischen Straßenverkehrs- und Tiefbauamt im „TED“ keine Angaben. Eine Aufteilung in Lose sei aber nicht vorgesehen, heißt es. 
Als Rechtsgrundlage führt der Aufgabenträger die EU-Sektorenrichtlinie 2004/18/EG an. Seine Veröffentlichung begründet er mit Pflichten gemäß Artikel 7 Abs. 2 der EU-Verordnung 1370/07. Nach dieser Bestimmung muss die zuständige Behörde die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, „um sicherzustellen, dass spätestens … ein Jahr vor der Direktvergabe … Informationen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden“. 
Die Veröffentlichung im TED ist zwar erst am 17. Dezember erfolgt, die entsprechende Bekanntmachung aber schon am 7. Dezember abgesendet worden. Nach Angaben der Stadt greift für den geplanten Auftrag die „Dienstleistungskategorie Nr. 18: Eisenbahnverkehr“. Die genannten Liniennummern umfassen das komplette Kasseler Tramnetz. Die Linie 2 wurde im Dezember 2008 durch Fahrten anderer Linien ersetzt. 
Die Genehmigungen liegen bis 15. Dezember 2012 bei der KVV Verkehrsgesellschaft Nordhessen (KVN), einer Tochter der Kasseler Verkehrsgesellschaft (KVG). Die KVN ist damit im Sinne des hessischen ÖPNV-Gesetzes „Ersteller“, während die Mutter KVG für die Stadt die Aufgabenträgerschaft wahrnimmt und damit als „Besteller“ fungiert. Die KVG wiederum hat von der KVN die Betriebsführerschaft übernommen, hält die Fahrzeuge und stellt eigenes Personal zu marktüblichen Konditionen zur Verfügung. Die KVG sucht derzeit nach einem neuen Prokuristen, der ihre Sparte „lokaler Aufgabenträger“ neu aufstellen soll (ÖPNV aktuell 96/11).

Mehr zu dem Thema finden Abonnenten von <link external-link external link in new>ÖPNV aktuell in Ausgabe 103+104/11. 

Artikel Redaktion Bus&Bahn
Artikel Redaktion Bus&Bahn