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Vorwürfe gegen NVS-Geschäftsführer

Die Wikom AG, Berlin, soll im Auftrag von Schwerins Oberbürgermeisterin Angelika Gramkow die angebliche Vetternwirtschaft bei Nahverkehr Schwerin (NVS) untersuchen. Die Wikom ist eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Hauptsitz in Berlin und zwölf weiteren Niederlassungen, eine davon in Schwerin. Mit rund 140 Mitarbeitern ist sie für Unternehmen der öffentlichen Hand und vornehmlich mittelständische private Unternehmen in den Bereichen Prüfung, Beratung, Planung, Gestaltung und Organisation tätig.
NVS-Geschäftsführer Norbert Klatt wird vorgeworfen, Angehörige (Ehefrau, Sohn, Tochter) beim NVS beschäftigt und bevorzugt zu haben. Dies berichtet der „Norddeutsche Rundfunk (NDR)“. Geprüft werden soll auch der Aufsichtsrat der NVS. Dieser hatte Anfang November Klatt von den Vorwürfen entlastet. Über eine neue Bestellung als Geschäftsführer solle die Stadtvertretung entscheiden, so der Entschluss des NVS-Aufsichtsrats laut NDR.
Der Aufsichtsrat der Schweriner Stadtwerke seinerseits gab laut Pressemitteiling keine Empfehlung an die Stadtvertretung – die Abstimmung ergab eine Patt-Situation, sagte der Stadtwerke-Pressesprecher gegenüber „ÖPNV aktuell“. Die Stadtvertretung beriet am 18. November über „Personelle Angelegenheiten bei der Nahverkehr Schwerin GmbH“ im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung, im öffentlichen Teil beschlossen die Abgeordneten, Oberbürgermeisterin Angelika Gramkow (Linke) mit einer Sonderprüfung des Nahverkehr Schwerin zu beauftragen. Gegenstand der Prüfung laut Stadtverordneten soll sein die „Prüfung der Beschäftigung von Angehörigen des Geschäftsführers bei der Nahverkehr Schwerin GmbH sowie die Ordnungsmäßigkeit der Aufgabenwahrnehmung durch die Geschäftsführung selbst als auch der Überwachungsorgane der Nahverkehr Schwerin GmbH und ihrer Gesellschafter“. Eine externe Prüfung hatte das Innenministerium am 12. November gefordert, nachdem es die ihm in dieser Sache zugesandten Unterlagen gesichtet und die Frage als „nicht hinreichend aufgeklärt“ befunden hatte. Dies gelte besonders vor dem Hintergrund, so Hans-Heinrich Lappat, Leiter der Abteilung 3 (Kommunalangelegenheiten), in seinem Brief an die OB, dass „sich die Landeshauptstadt selbst – zu Recht  – besonderen Leitlinien guter Unternehmensführung unterworfen hat“. Schwerin hat sich einen Public Corporate Governance Codex gegeben. Die „Fraktion Unabhängige Bürger“ hat inzwischen eine Ergänzung beantragt; die zuständigen Gremien sollen „das Thema der Anstellungsverträge von Geschäftsführern“ mitberaten, so die Formulierung vor dem Hauptausschuss.

Mehr zu dem Thema finden Abonnenten von <link abo einzelabo.html external-link external link in new>ÖPNV aktuell in Ausgabe 94/13.

 

Artikel Redaktion Bus&Bahn
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