„Von Konkurrenzantrag kann keine Rede sein“

Im Streit um eigenwirtschaftliche Gegenanträge hofft der VDV darauf, dass der BDO seine Mitglieder an den Branchenkompromiss zur PBefG-Novelle erinnert. Nun hat ausgerechnet Mittelstandspräsident Wolfgang Steinbrück einen Antrag auf kommunale Straßenbahnlinien gestellt. Die Hintergründe erläutert er im Gespräch mit NaNa-Brief-Chefredakteur Markus Schmidt-Auerbach.

Wo erreiche ich Sie, Herr Steinbrück?

Wolfgang Steinbrück: Im Betriebshof in Gotha. Unser Familienbetrieb hat 45 Busse im Stadt- und Überlandverkehr im Einsatz, darüber hinaus sind wir in der Touristik tätig. Das fordert meinen ganzen Einsatz, zusätzlich zu meinem kommunal- und verbandspolitischem Engagement.

Sie haben auf die Linien der Thüringer Wald- und Straßenbahn (TWSB) einen eigenwirtschaftlichen Antrag gestellt. Wie passt das zusammen: Als BDO-Präsident haben Sie sich massiv für die PBefG-Novelle eingesetzt, weil es ein „Garant für das bewährte deutsche System“ mit seinem gedeihlichen Miteinander von kommunalen und privaten Anbietern sei – und nun brechen Sie selber in den kommunalen Garten ein?

Steinbrück: Ich bin unverändert überzeugt, dass unser hervorragendes PBefG allen Gruppen ihren angestammten Platz im Markt sichern kann.

Die reinen Busunternehmen im VDV, geschart um WVG-Chef André Pieperjohanns, sehen das vollkommen konträr, weil nämlich immer mehr Private, ob Mittelständler, ob DB, ob andere Konzerne, eigenwirtschaftliche Gegenanträge zu Direktvergaben stellen. Da können die Kommunalen nach eigener Aussage nicht mithalten, weil sie anders als eigenwirtschaftliche Angreifer an Tarifstandards gebunden sind. Außerdem beklagt diese Gruppe Unfairness im Wettbewerb, denn ihre Mitglieder dürfen sich in der Regel auswärts nicht um Ausgleich bemühen. Da kann man die kommunale Forderung nach einer abermaligen PBefG-Novelle doch verstehen, oder?

Steinbrück: Wir brauchen keine Novelle der Novelle, und auch die Forderung nach der Verankerung von Tarifstandards lenkt nur von der Ursache des Problems ab. Man kann vom Mittelstand nicht erwarten, dass er seelenruhig abwartet, bis die öffentliche Hand ihn aus dem Markt gedrängt hat. Heute ist es doch so, dass viele Aufgabenträger ihre eigenen Verkehrsbetriebe mit Direktvergaben begünstigen, während sie die übrigen Akteure in den europaweiten Wettbewerb schicken.

Sie verlangen also mehr KMU-Direktvergaben?

Steinbrück: Unter anderem. Andererseits benötigen wir flächendeckend Allgemeine Vorschriften (AV), um unsere Verkehre in der Eigenwirtschaftlichkeit zu halten. Sehr viele Aufgabenträger verweigern sich hier, und der VDV gehört leider nicht zu denen, die offen und laut für Allgemeine Vorschriften eintreten. Wer den BDO auf den Branchenkompromiss zum PBefG anspricht, muss sich im Gegenzug auch fragen lassen: Wo bleibt sein eigener Beitrag? Schon im März 2015 hat der BDO den VDV bei einem Spitzengespräch getroffen. Was haben wir mit Engelszungen darum geworben, dass sich der VDV in der kommunalen Familie mit Nachdruck für das Instrument der AV einsetzt.

Was ist passiert?

Steinbrück: Zwar hat man uns volle Unterstützung zugesagt. Aber passiert ist nichts. Im Gegenteil: Die Aufgabenträger greifen seitdem immer öfter mit Direktvergaben nach privaten Linien oder schreiben die Leistungen des Mittelstands aus. Kein Wunder, dass da bei uns allen rote Lampen angehen. Vor diesem Hintergrund finde ich es absolut verständlich, dass meine Unternehmerkollegen nun nicht abwarten, bis ihr Betrieb ans Messer geliefert wurde, sondern dass sie ihr Geschäft nach vorne verteidigen

Sie meinen also: Die derzeitige Welle eigenwirtschaftlicher Anträge ist pure Reaktion des Mittelstandes, nicht Aktion?

Steinbrück: Genau. Schauen wir doch nach Flensburg: Dort stehen die Kollegen von der AFAG kurz vor der Betriebsschließung – und warum? Ihre bislang eigenwirtschaftlichen Linien sind an den städtischen Aktiv-Bus gefallen. Ähnliches ereignet sich derzeit quer durch ganz Deutschland, unter anderem in Thüringen. Beispielsweise will der Wartburgkreis den ÖPNV auf seinem Gebiet ausschreiben. Aber nicht alle Linien! Die beiden Kommunalunternehmen werden verschont. Die elf Mittelständler aber werden eiskalt enteignet.

Sie sagen „beispielsweise Wartburgkreis“. Auch in Ihrem Heimatkreis Gotha hat Landrat Konrad Gießmann (CDU) einen Wettbewerbsfahrplan vorgelegt. Ist Ihr Antrag auf die TWSB-Verkehre ebenfalls als Vorneverteidigung einzustufen?

Steinbrück: Über das Konzept des Landrats wird im Kreistag noch heftig diskutiert, die Entscheidung steht aus. Ich bin absolut überzeugt, dass die Regionale Verkehrsgemeinschaft Gotha (RVG) – immerhin ein Gemeinschaftsunternehmen von Kreis und Verkehrsunternehmen – am Ende die Chance erhält, die Verkehre ab 2019 wieder eigenwirtschaftlich zu beantragen.

Herr Steinbrück, Sie sind Mitglied der CDU-Fraktion im Gothaer Kreistag, sogar ehrenamtlicher Beigeordneter. Der Landrat verbreitet nun über die Presse, Sie müssten den einstimmigen Beschluss des Nahverkehrsplans achten, der sich unter anderem für die TWSB einsetzt. Der Landrat meint auch, dass Wolfgang Steinbrück in seiner Funktion als Vize-Landrat diese Vorgaben im Vertretungsfall sogar umsetzen muss. Wie stehen Sie dazu?

Steinbrück: Zunächst ist festzuhalten, dass ich an der NVP-Abstimmung nicht teilgenommen habe, aus Befangenheit. Sodann ist anzumerken, dass ein Kreisvertreter, ob Landrat oder sein Vize, das Gesamtinteresse im Auge behalten muss, nicht nur einen Teilaspekt.

Worauf wollen Sie hinaus?

Steinbrück: Straßenbahnen rechnen sich nur in Städten ab etwa 100.000 Einwohnern. In den Jahren bis 2024 – so lange läuft die Betrauung – werden voraussichtlich 30 Mio. EUR aus der Kreiskasse an die TWSB fließen. Davon sind 2,8 Mio. EUR als jährlicher Betriebskostenzuschuss erforderlich, und weitere 20 Mio. EUR, um den Investitionsstau aufzulösen. Die Hochflurbahnen sind mehr als 40 Jahre alt. Als Kommunalpolitiker und Steuerzahler frage ich: Macht das Sinn, dass wir 30 Mio. EUR für ein suboptimales Verkehrssystem ausgeben und deswegen Kindergärten schließen müssen?

Wie schätzen Sie die Chancen Ihres TWSB-Konkurrenzantrages ein?

Steinbrück: Zunächst einmal: Von Konkurrenzantrag kann keine Rede sein. Die Genehmigungen 1, 2, 3, 4 und 6 laufen bis 30. Juni 2017, ein Anschlussantrag wurde nicht gestellt. Eine Vorabbekanntmachung ist auch nicht erfolgt. Unser Antrag ist der einzige, der fristgemäß gestellt worden ist.

Aber die TWSB hat eine Betrauung bis 2024!

Steinbrück: Der neue Nahverkehrsplan benennt klare Mängel des TWSB-Betriebes, zum Beispiel bei der Barrierefreiheit oder den Takten. Da ist unser Vorschlag deutlich besser. Eine Festlegung, dass die bislang bedienten Aufgaben nur durch eine Straßenbahn erfüllt werden können, wird im Nahverkehrsplan nicht benannt. Außerdem ist weder im PBefG noch im Thüringer ÖPNV-Gesetz ein Vorrang von Straßenbahnen festgelegt. Vielmehr gilt der Vorrang der Eigenwirtschaftlichkeit, die unser Antrag erfüllt. Denn wir können nicht nur billiger produzieren, sondern erwarten, dass unser besseres Angebot auch mehr Nachfrage anzieht und seine Kosten daher decken kann. Es müsste daher mit dem Teufel zugehen, wenn die Genehmigungsbehörde unserem Antrag nicht stattgegeben wird.

 

Abonnenten lasen das Interview bereits im NaNa Brief 33/16 vom 16.08.2016.

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Interview Redaktion Bus&Bahn
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