Politik & Recht
Will ein Busunternehmer eine Direktvergabe eigenwirtschaftlich angreifen, muss er seinen Antrag drei Monate nach der europaweiten Vorankündigung stellen. Diese Frist gilt auch für Altunternehmer, die eine Verlängerung ihrer auslaufenden Genehmigung beantragen wollen. Die sonst übliche Zwölfmonatsfrist greift hier nicht. Aufgabenträger sind aber unter bestimmten Umständen verpflichtet, ihr Einvernehmen zu Anträgen zu geben, die außerhalb der Dreimonatsfrist gestellt werden.
04.02.2021