4. Eisenbahnpaket: Luxemburger Präsidentschaft ebnet Direktvergaben den Weg

Diese sollen häufiger, sicherer, besser und/oder billiger erbracht werden können als Verkehre der Marktkräfte. Konsequenterweise würden Direktvergaben dann möglich, wenn sie diesen Kriterien entsprechen, die bestellten Leistungen zum Beispiel bei Pünktlichkeit und Kundenzufriedenheit
besser abschneiden oder auch aus sozialen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten gerechtfertigt
erscheinen.
Luxemburg schlägt vor, dass Direktvergabe-Verträge veröffentlicht werden und messbare Kriterien
enthalten. Deren Einhaltung müsse vom Besteller regelmäßig überprüft und öffentlich dokumentiert
werden.
Bei Nichterfüllung der Ziele soll der Aufgabenträger den Vertrag jederzeit ganz oder teilweise
kündigen dürfen. Als Höchstlaufzeit werden grundsätzlich zehn Jahre ins Spiel gebracht.
Die Luxemburger haben bereits Kompromissvorschläge zur Struktur integrierter Konzerne
unterbreitet. Kritiker stufen sie als „Verwässerung“ der Kommissionvorschläge ein (ÖPNV aktuell
28/15).
Doch der Ratspräsidentschaft sind praktikable Fortschritte, die die Union nicht weiter auseinanderdriften lassen, wichtiger als die reine Lehre. Ohne Einigung beim Politikteil droht zudem die
Aufspaltung des 4. Eisenbahnpakets (ÖPNV aktuell 29/15).

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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