Am Freitag Beschluss zur PBefG-Präzisierung im Bundesrat

Unter TOP 23 entscheidet das Plenum der Länderkammer am 10. Februar über die Initiative zu einem PBefG-Änderungsgesetz. Alle befassten Ausschüsse empfehlen dem Bundesrat, den Gesetzentwurf beim Bundestag einzubringen. Der BDO warnt vor einer „Lex Pforzheim“, denn die SVP-Abwicklung sei unterm Strich für die Kommune ein Gewinn. Der Mittelstand ist dennoch zu PBefG-Änderungen bereit.

Hinsichtlich Sozialstandards, Verbindlichkeit von Nahverkehrsplänen und von Vorabbekanntmachungen und damit der kommunalen Direktvergaben sehen der federführende Verkehrsausschuss, aber auch die Ausschüsse für Soziales, Inneres und für Umwelt Bedarf für eine „Präzisierung“.

Der Landesverband Bayerischer Busunternehmen (LBO) bedauert die sich abzeichnende Zustimmung zu dem von NRW, Niedersachsen und Schleswig-Holstein initiierten Antrag. „Bayern macht glücklicherweise … nicht mit“, kommentiert LBO-Geschäftsführer Horst Schilling die Entwicklung. Nach Überzeugung der Mittelstandslobby will die Gesetzesinitiative „nur die Einhaltung von Sozialstandards bei Eigenwirtschaftlichen Verkehren“ sichern, um die kommunale Konkurrenz zu schützen. „Demgegenüber sollen Sozialstandards bei öffentlichen Dienstleistungsaufträgen … keineswegs stets vorgeschrieben und durchgesetzt werden“, heißt es weiter.

Von einer „Lex Pforzheim“, wo ein eigenwirtschaftlicher Antrag die angekündigte Direktvergabe aushebelte, will der Bundesrat nicht sprechen. Die Länderkammer erwähnt lediglich allgemein „aktuelle Fälle derartiger Konkurrenzsituationen“ und will nun diese Regelungslücke im PBefG schließen. Der Städtetag, Verdi, aber auch die Grünen haben derartige Skrupel nicht. Sie benennen die Beispiele eigenwirtschaftlicher Gegenanträge beim Namen. Der Grünen-Antrag im Bundestag (Drs. 18/10978) bezieht sich dabei insbesondere auf den Präzedenzfall Pforzheim.

Dort habe mit einer DB-Filiale ein „privates Busunternehmen“ eine eigenwirtschaftliche Genehmigung „vor einer entsprechenden Direktvergabe“ erhalten. „In der Folge musste das städtische Verkehrsunternehmen vollständig abgewickelt werden“, beklagen die Grünen im Folgenden.

Für den Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (BDO) entpuppt sich die regelmäßige Bezugnahme auf Pforzheim als nicht stichhaltig. Eigene Recherchen in Ratsdokumenten belegten, dass der Stadtverkehr Pforzheim (SVP) die Kommune nicht erst bei der Abwicklung belasteten, heißt es beim BDO. (msa/NaNa Brief)

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Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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