BaWü ÖPNV-Strategie 2030

Das baden-württembergische Landeskabinett hat den Entwurf der ÖPNV-Strategie 2030 zur Anhörung freigegeben.

Bis 2040 soll Baden-Württemberg klimaneutral werden. Ein wichtiger Baustein dafür ist die Verdoppelung der Fahrgastzahlen im öffentlichen Verkehr bis 2030. „Zum Klimaschutz gehört auch eine neue, nachhaltige Mobilität. Dazu müssen wir unter anderem die Nachfrage im öffentlichen Nahverkehr bis 2030 verdoppeln“, betonte der stellvertretende Ministerpräsident Thomas Strobl am 12. Oktober in Stuttgart. Zuvor hatte das Kabinett den Entwurf für die ÖPNV Strategie 2030 zur Anhörung freigegeben.

Insgesamt umfasst die ÖPNV-Strategie 2030 mehr als 130 Maßnahmen in zehn relevanten Handlungsfeldern des öffentlichen Verkehrs. Die zehn Handlungsfelder umfassen: Leistungsangebot, vernetzte Mobilität, Vorrang für den ÖPNV, Infrastruktur, Betrieb sowie Qualität und Fahrzeuge, Tarif und Vertrieb, Kommunikation und Mobilitätskultur, Rechts- und Finanzierungsrahmen, Organisation und Strukturen. Die ÖPNV-Strategie 2030 greift damit die im Januar 2021 vorgelegten Empfehlungen der im Land eingesetzten ÖPNV-Zukunftskommission auf. „Deshalb erarbeitet das Land aktuell gemeinsam mit den ÖPNV-Akteuren, zu denen auch die Kommunen gehören, die ÖPNV-Strategie 2030“, ergänzte Strobl.

Eine der zentralen Maßnahmen des Strategieentwurfs ist die Mobilitätsgarantie im ÖPNV. Diese sieht den flächendeckenden Ausbau des ÖPNV-Angebots durch spürbare Fahrplan- und Taktverdichtungen als wesentlichen Hebel zur Verdoppelung des ÖPNV vor. Laut Verkehrsminister Winfried Hermann wolle das Land mit der Mobilitätsgarantie als verlässliches Angebot im öffentlichen Verkehr von 5 bis 24 Uhr sowohl im städtischen als auch im ländlichen Raum einen deutlichen Anreiz zum Umstieg vom Auto auf Bus und Bahn setzen. „Bis 2026 müssen wir sicherstellen, dass man mit Bus und Bahn zuverlässig und nachhaltig unterwegs sein kann – im Ballungsraum mindestens alle 15 Minuten und im ländlichen Raum mindestens alle 30 Minuten“, so Hermann. In einer ersten Stufe soll die Mobilitätsgarantie bis 2026 innerhalb der Hauptverkehrszeit umgesetzt werden. Im Koalitionsvertrag bekennt sich die Landesregierung dazu, sich mit zusätzlichen Mitteln an der Finanzierung der ÖPNV-Offensive zu beteiligen. Die Verkehrsministerinnen und Verkehrsminister der Länder haben ebenfalls bereits im Juni 2021 den Bund einstimmig aufgefordert, bis 2030 jährlich zusätzlich 1,5 Mrd Euro bereitzustellen. (mab)

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Artikel Redaktion Bus&Bahn
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