Berlin: Mobilitätsgesetz beschlossen

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat mit der Koalitionsmehrheit von SPD, Grünen und

Linkspartei Deutschlands erstes Mobilitätsgesetz beschlossen.

Abgestimmt wurde über den ersten Teil des Gesetzes, der sich auf den Radverkehr und öffentliche Verkehrsmittel konzentriert. In einem zweiten Teil, der noch nicht ausgearbeitet ist, soll es um Fußgänger, intelligente Mobilität und Wirtschaftsverkehr gehen. Nach Angaben der Landesregierung ist es das bundesweit erste Gesetz dieser Art.

Das Gesetz sieht vor, dass in der Hauptstadt deutlich mehr Radwege entstehen, darunter 100 km Radschnellweg. Ausgebaut werden soll auch der ÖPNV. Busse und Bahnen sollen auf ausgewählten Strecken Vorrang erhalten. Neu ist auch, dass die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) selbstständig Autos von Busspuren abschleppen lassen dürfen. Bislang musste dazu die Polizei geholt werden, schreibt der Berliner "Tagesspiegel". Darüber hinaus sollen die Verkehrsmittel des Umweltverbunds – Bus, Bahn und Leihräder – besser miteinander vernetzt werden.

Der Autoverkehr wird im Gesetz nicht bedacht. Das kritisiert die oppositionelle CDU deutlich. Nach Angaben der Verkehrsverwaltung ist in der geplanten ersten Gesetzesänderung ein "Baustein zur intelligenten Mobilität, wenn es um Carsharing oder autonomes Fahren geht" enthalten. Ansonsten solle das Mobilitätsgesetz ja gerade ein Gleichgewicht zwischen den Verkehrsträgern schaffen und auch den Radverkehr und den ÖPNV gesetzlich würdigen, heißt es aus der Verwaltung. Der Autoverkehr sei bereits in mehreren Gesetzen geregelt. (mab/NaNa)

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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