Beschluss der Bundesregierung: Energietransporte auf der Schiene erhalten Vorrang

Mineralöl- und Kohletransporte sollen vorübergehend Vorrang auf der Schiene erhalten, wenn die Energieversorgung gefährdet ist.

Das hat die Bundesregierung am 24. August in einer auf sechs Monate befristeten Rechtsverordnung festgelegt. DB Netz wird kurzfristig die Nutzungsbedingungen des Schienennetzes anpassen, um diese Verkehre im Betrieb priorisieren zu können – innerhalb eines definierten Energiekorridor-Netzes (zum Bispiel vom Hafen zum Kraftwerk). Zudem können diese Transporte bei der Trassenzuweisung bevorzugt werden. Die Eingriffe sollen so gering wie möglich gehalten werden, um Ausfälle beziehungsweise Verspätungen im Personenverkehr „weitestgehend zu vermeiden“, heißt es in der Pressemitteilung von Wirtschafts- und Verkehrsministerium. (as)

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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