BW: Eckpunkte zum Landesmobilitätsgesetz

Verkehrsminister mit Zweirad: Winfried Hermanns Ministerium sieht im Eckpunktepapier als eines der Handlungsfelder die spürbare Erhöhung des Radverkehr-Anteils vor; Foto: Verkehrsministerium Baden-Württemberg/Sebastian Berger

Mit den Eckpunkten zum Landeskonzept Mobilität und Klima (LMK) erreicht Baden-Württemberg laut Landesverkehrsministerium einen wichtigen Meilenstein.

Laut Verkehrsminister Winfried Hermann ist das LMK ein kooperativer Fahrplan zur Umsetzung der Verkehrswende in Stadt und Land. Das Land will so die notwendigen Schritte zum Erreichen der Klimaziele im Verkehr umsetzen. Hermann: „Wirkungsvolle Maßnahmen, mit denen wir die Verkehrswende schaffen können und damit mehr Lebensqualität in unseren Dörfern und Städten gewinnen, liegen auf dem Tisch. Jetzt gehen wir ins Gespräch mit Bürgerschaft, Städten und Gemeinden, Wirtschaft und Verbänden.“ Klimaschutz im Verkehr gelinge nicht mit einer einzelnen Maßnahme, sondern sei eine Gemeinschaftsaufgabe für heutige und vor allem auch künftige Generationen. „Wesentlich für die gemeinschaftliche Umsetzung durch Politik und Verwaltung, Unternehmen und Verbänden, Bürgerinnen und Bürger ist unter anderem eine langfristige Finanzierung, die auch neue Instrumente braucht. Mit der Lkw-Maut auf Landes- und Kommunalstraßen sowie dem Mobilitätspass wollen wir in Baden-Württemberg Vorreiter für eine verlässliche, flächendeckende und zügig umgesetzte Verkehrswende sein.“

Das erste der sechs im Eckpunktepapier skizzierten Handlungsfelder beinhaltet, dass rund 2 Mio private und circa 60.000 bis 100.000 öffentliche Ladepunkte entstehen sollen. Elektroautos sollen durch Rahmenbedingungen auf Bundes- und EUEbene günstiger werden als solche mit fossilem Antrieb. Zweitens sollen für den Güterverkehr klimaschutzorientierte Wettbewerbsbedingungen durch eine Lkw-Maut entstehen. Drittes Handlungsfeld: Um den Kfz-Verkehr zu reduzieren, sollen der Straßenraum aufgewertet, Mobilität in anderen Verkehrsmitteln ermöglicht und der Umweltverbund gestärkt werden. Carsharing- Angebote sollen flächendeckend und mit hohen Qualitätsstandards im ganzen Land zur Verfügung stehen. Das vierte Handlungsfeld sieht vor, dass bis 2030 die Anteile des Radverkehrs von zehn Prozent auf 20 Prozent und des Fußverkehrs von 21 Prozent auf 30 Prozent der Wege steigen. Fünftens soll der öffentliche Verkehr ein besseres Angebot und mehr Kapazitäten aufweisen. Neben der Zuverlässigkeit und Beschleunigung von Bahnen und Bussen soll ein erheblicher Ausbau des Angebots durch Fahrplan- und Taktverdichtungen in allen Räumen – auch in Randzeiten und am Wochenende – mittels einer Mobilitätsgarantie von 5 bis 24 Uhr ein verlässliches Angebot bieten. In Regionen mit wenig öffentlichen Verkehr sowie in Randzeiten sollen flexible und nachfragegesteuerte On-Demand-Verkehre den öffentlichen Verkehr ergänzen. Für die Fahrgäste sollen die Verkehrsverbünde einfache, verständlichen und attraktive Tarife anbieten. Der sechste Punkt beinhaltet „übergeordnete Maßnahmen“: Eine veränderte Mobilitätskultur und übergreifende Verkehrsplanung seien notwendig zur Umsetzung der anderen Handlungsfelder. Dazu dienen Klimamobilitätspläne für Städte und Kreise sowie Aktionspläne für kleine Kommunen. Zudem soll unter anderem eine verkehrssparende Raum- und Siedlungsentwicklung auf allen Planungsebenen etabliert werden. (mab)

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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