Carsharing-Gesetz nun rechtskräftig

In Rheinland-Pfalz können Kommunen nun weitere Carsharing-Angebote einrichten.

Das von Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) vorgelegte Gesetz wurde nach Zustimmung des Landtags im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes veröffentlicht und ist damit rechtskräftig (NaNa 1–2/2020). Kommunen, die nicht an einer Bundesstraße liegen, erhalten erstmals die Möglichkeit, Carsharing-Stationen an Straßen in ihrer Gemeinde einzurichten. Für größere Städte ermöglicht das Gesetz, Carsharing nicht nur an zentralen Hauptstraßen einzurichten, sondern etwa auch an Gemeindestraßen in Neubau- oder Wohngebieten. Bisher war das Einrichten von Carsharing-Stationen nur im Zuge von Bundesstraßen oder auf Privatflächen möglich. Mit der Änderung des Landesstraßengesetzes können diese auch an Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen eingerichtet werden. Gleichzeitig eröffnet die Gesetzesänderung die Möglichkeit, dass Kommunen auf Carsharing-Anbieter zugehen, um eine Station in der Gemeinde einzurichten. Bisher können Kommunen Sondernutzungserlaubnisse nur auf Antrag erteilen. (mab)

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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