CVD: Überfordert die individuelle Quote?

Das Bundeskabinett hat am 20. Januar über den Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Förderung sauberer und emissionsfreier Straßenfahrzeuge in den Kommunen beraten.

Die Clean Vehicles Directive (CVD) der Europäischen Union enthält definierte Mindestziele für die öffentliche Auftragsvergabe, die eine verbindliche Quote zur Beschaffung von sauberen sowie emissionsfreien Straßenfahrzeugen vorgeben. Das bedeutet für den ÖPNV in Deutschland: Ab August 2021 müssen mindestens 45 Prozent aller neu zu beschaffenden Linienbusse die Nachhaltigkeitskriterien der CVD erfüllen. Christiane Leonard, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbands Deutscher Omnibusunternehmen (bdo): „Wir bekennen uns als private Busbranche ganz klar zur Umstellung auf lokal emissionsfreie Fahrzeuge und zum Klimaschutz im Mobilitätssektor insgesamt.“ Bei der bundesweiten Umsetzung sieht sie allerdings noch Nachbesserungsbedarf.

Während grundsätzlich Konsens über die Sinnhaftigkeit der EU-Richtlinie herrscht, vermissen Branchenverbände und Vertreter aus den Ländern und Kommunen eine Klarstellung zur konkreten Umsetzung in Deutschland. Offen sei demnach, ob die Quote auf Bundesebene gemeinsam erreicht werden könne, oder sie vor Ort für jede einzelne Beschaffung vorgeschrieben werde. „Das brächte speziell für ländliche Kommunen unverhältnismäßige Belastungen mit sich. Denn für den dortigen Einsatz sind Fahrzeuge mit hohen Reichweiten notwendig“, heißt es dazu in einer gemeinsamen Mitteilung des Deutschen Städtetags, des Deutschen Landkreistags, des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) und des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV). (baf)

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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