DB Netz – Mainzer Bahnchaos war „unvorhersehbar“

Der Infrastrukturbetreiber wehrt sich in dem Verfahren gegen einen Bescheid des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) vom Sommer 2013, den uneingeschränkten sicheren Betrieb des Mainzer Stellwerks sofort wieder aufzunehmen und besetzungsbedingte Ausfälle zu verhindern.

DB-Netz-Anwalt Marcel Kaufmann betonte vor Gericht, der damalige Personalengpass, der zu großen Störungen im Nah- und Fernverkehr führte, sei „unvorhersehbar gewesen“. Das Unternehmen habe nie einen Zweifel daran gelassen, dass sie den damaligen Zustand so schnell wie möglich beheben wollte. Unter anderem wurden zahlreiche neue Mitarbeiter eingestellt.

DB Netz bringt zudem formale Gründe gegen den Bescheid vor: Nicht das EBA, sondern die Bundesnetzagentur sei zuständig. Denn es sei hier nicht um Betriebssicherheit oder Betriebspflicht gegangen,
sondern um die Bereitstellung von Schienen. Die Betriebspflicht sei gar nicht verletzt worden, eben weil es sich um eine unvorhersehbare und nur vorübergehende Einschränkung im Bahnverkehr handelte. Im Zuge des „Mainzer Bahnchaos“ hat die DB die Spitze der Infrastruktursparte ausgetauscht, Frank Sennhenn, bis dahin Chef von DB Regio, wurde Vorstandsvorsitzender von DB Netz.

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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