Dem Ziel genähert, aber noch nicht angekommen

Basis ist jeweils eine „Empfehlung“ des Vermittlungsausschusses von Mittwochnacht, dem wiederum die Grundsatzeinigung von Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten zugrundeliegt. Klar sind nun die Höhe und Dauer des Bundeszuschusses. Nicht aber die Horizontalverteilung zwischen den Ländern. Ein weiteres ungelöstes Problem ist die Begrenzung der Infrastrukturkosten. Auf Basis von Protokollnotizen wird nun weiterverhandelt. Bis zu ihrem Ende fürchtet man im Osten weiterhin Abbestellungen von Bahn- und Busleistungen. Immerhin ist nun aber klar: RegMittel dürfen auch in Zukunft für die Verbundförderung, für ÖPNV-Bestellungen, den 45a-Ausgleich oder Infrastrukturzuschüsse verwendet werden.

Obwohl sich Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten am 24. September im Grundsatz einig waren, hat es am 14.10. noch mehrere Stunden gedauert, bis der Vermittlungsausschuss diese Grundsatzeinigung in einen gemeinsamen Gesetzesentwurf umgesetzt hat. Von Ländern wie Branchenvertretern gewürdigt, bringt der Beschluss Klarheit in folgenden Punkten:
• RegMittel für 2015 in der eingeplanten Höhe gesichert
• Anstieg 2016 auf 8 Mrd. EUR
• Dynamisierung ab 2017 mit jährlich 1,8 %
• Planungssicherheit in Bezug auf das Gesamtvolumen bis 2031
• Bundeszusage, die „Dynamik des Anstiegs der Infrastrukturentgelte, insbesondere der Stations- und Trassenentgelte, … zu begrenzen“
• Planungssicherheit in Bezug auf die Verwendung: Reg-Mittel dürfen weiterhin für ÖPNV-Bestellungen, Verbundförderungen, Tarifmaßnahmen im Schülerverkehr (45a-Ausgleich) oder Infrastrukturprojekte genutzt werden.

Dieser letzte Punkt ergibt sich aus der Formulierung in § 6 der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses, wonach die Bundesmittel „insbesondere“ dem SPNV zufließen sollen. Das mitbeschlossene Formular zum transparenten Verwendungsnachweis der Mittel benennt aber auch die übrigen Einsatzzwecke ausdrücklich. Teilweise war gefordert worden, den Mitteleinsatz klar auf den SPNV zu beschränken. In der Busbranche war deswegen, aber auch wegen der gerade den Ostländern drohenden Einschnitte bereits damit gerechnet worden, dass zum Beispiel Sachsen-Anhalt sein Landesbusnetz hätte abbestellen müssen.

Der Kompromiss im Vermittlungsausschuss war nur möglich, weil große Knackpunkte ausgeklammert und in andere Verhandlungsrunden verschoben wurden:
• Begrenzung des Anstiegs der Infrastrukturkosten: Welche Obergrenze genau? Und wie soll die Regelung im ERegG konkret aussehen? In einer Protokollnotiz, die nicht Teil des RegMittel-Revisionsgesetzes sein wird, verpflichtet sich die Bundesregierung dazu, den Anstieg länderbezogen auf die Dynamisierungsrate von 1,8 % zu begrenzen.
• Weiter Unklarheit über die Horizontalverteilung zwischen (West- und Ost-)Ländern: Hatten Kanzlerin und Ministerpräsidenten den neuen „Kieler Schlüssel“ noch ausdrücklich benannt, taucht dieser eng gefasste Begriff nun gar nicht mehr namentlich auf. Es ist lediglich allgemein die Rede davon, dass der Bund die Mittel unter den Ländern „unter Zugrundelegen der Entwicklung der Verkehrsleistung und der Bevölkerungsentwicklung“ verteilt.
Rechtstechnisch wird die Horizontalverteilung künftig in einer Verordnung statt in einem Gesetz gelöst. Das hat den Charme, dass die Bundesländer mitbestimmungsberechtigt sind, sich also untereinander einigen müssen, der Bundestag aber nicht mehr eingebunden wird.

 

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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