Der Bundestag hat dem Investitionsbeschleunigungsgesetz zugestimmt.
Für bestimmte Baumaßnahmen an der Schiene soll künftig keine Genehmigung durch ein Planfeststellungsverfahren mehr notwendig sein. Dazu gehören die Elektrifizierung von Strecken, die Ausstattung mit digitaler Signal- und Sicherungstechnik, der barrierefreie Umbau von Bahnsteigen und die Errichtung von Schallschutzwänden. Umweltprüfungen in diesen Fällen werden erleichtert, etwa durch eine Voruntersuchung, durch die teilweise die nachfolgenden Prüfungen entfallen können. Auch für ÖPNV-Vorhaben sind entsprechende Genehmigungserleichterungen vorgesehen. (jb)
Deutscher Bundestag: Investitionsbeschleunigungsgesetz beschlossen
https://www.busundbahn.de/nachrichten/politik-recht/detail/news/deutscher-bundestag-investitionsbeschleunigungsgesetz-beschlossen.html
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