Entwicklungen im Rechtsstreit von Steinbrück und RVG Gotha

Die RVG stellt den genehmigten Fahrplan nun mit weiteren Subunternehmern sicher. Sie kommen nicht mehr nur aus dem Kreis der bisherigen RVG-Partner/Gesellschafter. Ihren auffälligen Warnhinweis zu Fahrplaneinschränkungen hat die RVG von der Webseite entfernt.

Parallel hat das Thüringer Landesverwaltungsamt, das noch am 6. Januar von der RVG die Aufrechterhaltung des genehmigten Fahrplans einforderte, Steinbrück nun eine Unterlassungsverfügung zugestellt. Eine Parallelbedienung ist demnach nicht mehr erlaubt. Begründet wird dies unter anderem mit der Gefahrenabwehr.

Steinbrück will Einspruch einlegen und fährt einstweilen weiter parallel. In der weiteren juristischen Auseinandersetzung will er sich unter anderem auf eine neue Eilentscheidung des Landgerichts Erfurt stützen, die Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Steinbrück-Kündigung durch die RVG formulierte.

Angestrengt hatte diese Eilentscheidung die RVG. Sie forderte von Steinbrück die von ihr gestellten Bordrechner heraus. Das aber muss vorerst nicht erfolgen, wie gesagt, wegen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Kündigung des Leistungsvertrags. (jb/msa/NaNa Brief)

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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