Experimentier-Genehmigung auf Vergabeprüfstand

Die Stadt Hannover darf Moia die geplante Öffnung für jedermann inklusive Betriebsausweitung vorläufig nicht genehmigen. Hintergrund ist eine Vergabeprüfung, angestrengt von der örtlichen Taxizentrale "Hallo Taxi". Für die immer stärker Fahrt aufnehmende Diskussion um das PBefG eine durchaus interessante Fallgestaltung.

Mit Rückendeckung des Gesamtverbandes Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) argumentieren die Hannoveraner Taxler unter anderem, dass die von Moia im großen Stil geplanten Sammeltaxiverkehre an der Schnittstelle von ÖPNV und Privatverkehr erfolgen.

Infolgedessen nehmen sie hier das Vorliegen einer Dienstleistungskonzession an. Diese Sichtweise hält nun offensichtlich auch die Vergabekammer Niedersachsen (VK Lüneburg) nicht für völlig unbegründet. Sie hat den Prüfantrag jetzt angenommen. "Auf einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag für Sammeltaxis würden wir uns natürlich gerne bewerben", betont "Hallo-Taxi"-Geschäftsführer Wolfgang Pettau gegenüber der Redaktion.

Die VW-Tochter Moia bestätigt, einen Antrag nach PBefG gestellt zu haben. Zu den juristischen Problemen im laufenden Antragsverfahren wolle man sich aber nicht äußern, betont Unternehmenssprecher Christoph Ziegenmeyer gegenüber dem "NaNa-Brief".

Ziel des Antrag aber sei es, den laufenden "Servicetest" in Hannover auszuweiten und die Leistung damit der breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Bislang dürfen nur die 3.500 registrierten Nutzer in die zunächst 20, dann 35 Hannoveraner Moia-Fahrzeuge einsteigen. (msa/NaNa Brief)

Den gesamten Beitrag lesen Abonnenten im NaNa Brief 23/18 vom 5.6.2018.

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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