Freiburg–Breisach: Keine Bundesmittel

Die Bundesregierung hat auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Brunner (Grüne) geantwortet, dass im Rahmen der Prüfungen zum Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 eindeutig festgestellt worden sei, dass die Strecke Freiburg–Breisach weder für den Schienengüterverkehr noch für den Schienenfernverkehr relevant sei.

Als SPNV-Vorhaben sei das Land Baden-Württemberg zuständig und grundsätzlich unterstütze der Bund die Länder mit unterschiedlichen Finanzierungsinstrumenten in Höhe von derzeit insgesamt rund 9 Mrd Euro. Wie die „Stuttgarter Zeitung“ berichtet, habe der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) kritisiert, dass sich der Bund nun bei der Finanzierung der grenzüberschreitenden Schienenverbindungen „wegducken“ wolle. Dies zeuge von „fehlender europa- und klimapolitischer Weitsicht“. Die Stuttgarter Landesregierung vertrete vielmehr eine gegensätzliche Rechtsauffassung, nach der laut Grundgesetz der Bund für die Schieneninfrastruktur zuständig sei. Das Land werde nur den Schienenverkehr auf der Strecke bestellen.

Die Strecke gehört zu 15 deutsch- französischen Projekten einer Prioritätenliste, die dem im Januar 2019 unterschriebenen deutsch-französischen Vertrag von Aachen beigefügt wurde. Im März 2019 hatte eine Studie der Strecke ein Potenzial von täglich bis zu 5900 Fahrgästen bescheinigt. Für die Betriebsaufnahme müssten die 1945 zerstörten Brücken über den Rhein und den Rheinseitenkanal neu gebaut und auf französischer Seite die Güterstrecke saniert werden. Auf deutscher Seite wird die Strecke bis Breisach bis Ende 2019 elektrifiziert. Für eine durchgehende Zugverbindung von Colmar nach Freiburg wären 237 Mio Euro nötig; denkbar wäre auch ein Tram-Train, bei dem jedoch umgestiegen werden müsste. Die Strecke könnte ferner ein angedachtes binationales Industriegebiet erschließen, das im Zusammenhang mit dem Abschalten des elsässischen Kernkraftwerks Fessenheim entstehen soll. (FM)

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Artikel Redaktion Bus&Bahn
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