Gericht: BEG muss erneut prüfen

Das OLG verfügt, dass die BEG die finanzielle Leistungsfähigkeit des Verkehrsunternehmens erneut prüfen muss.

Der Vergabesenat betonte, dass das Angebot von NX weder in preislicher noch in qualitativer Hinsicht vergaberechtlich zu beanstanden sei. Jedoch sei die vorliegende Bürgschaft der Mutter- und Schwestergesellschaft der National Express Rail GmbH formell ungültig. Letztere müsse allein leistungsfähig genug sein, um das Nürnberger S-Bahn-Netz zu betreiben. BEG-Geschäftsführer Johann Niggl kündigte an, man werde „die Prüfung nach den Vorgaben des OLG München so schnell wie möglich neu durchführen“. Die Entscheidung des Vergabesenats bedeute nicht, dass das gesamte Vergabeverfahren neu durchgeführt werden müsse. Die BEG kann nach Abschluss der Prüfung den Zuschlag erneut an NX oder einen anderen Bieter, etwa die im Vergabeverfahren unterlegene DB Regio, erteilen.

Der Vorsitzende Richter geht laut „Bayerischem Rundfunk“ davon aus, dass der dann unterlegene Bieter erneut vor Gericht gehen wird. Die geplante Inbetriebnahme der S-Bahn mit neuem Vertrag im Jahr 2018 könnte dadurch fraglich werden. Die Zeit werde knapp, aber es sei davon auszugehen, dass die S-Bahn Nürnberg immer fahre, wird Niggl dazu zitiert. Sollte der Termin nicht zu halten sein, würde der bestehende Vertrag mit DB Regio für die Zwischenzweit verlängert. Auch NX-Geschäftsführer Tobias Richter teilt die Einschätzung, dass es mit dem Start 2018 knapp werden könnte. Er sorgt sich vor allem wegen der Lieferzeiten für neue Züge.

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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