Gesamtsicht bei PBefG-Reform noch lange nicht erkennbar

Bei einem kleinen Forum für Verbände und Unternehmen hat der ADAC sein Interesse unterstrichen, den künftigen Rechtsrahmen im ÖV beziehungsweise ÖIV mitzugestalten. Die Berliner Veranstaltung des Autoverbandes, der sich zum Mobilitätsverband wandeln will, sollte kurz vor der parlamentarischen Sommerpause "Ansatzpunkte für eine PBefG-Reform" zutage fördern.

Doch es zeigten sich viele lose Enden mit den jeweils interessengeleiteten Stimmen an jedem Ende. Noch fehlt es allen Beteiligten völlig an einer Gesamtsicht aus verkehrs-, umwelt-, wirtschafts- und ordnungsrechtlicher Perspektive. Das wird für das BMVI eine Herausforderung.

Neben Verkehrspolitikern aus dem Bundestag beziehungsweise ihren Referenten hatten sich Vertreter der alten wie der neuen Betreiber angemeldet, ob von BDO, VDV und Taxiverband (BZP) einerseits oder von Door2Door, Mytaxi und Uber andererseits. Lobbyrepräsentanten von Busherstellern, ÖV-Beratungen und Forschungseinrichtungen zur Mobilität rundeten den Teilnehmerkreis ab.

Auf dem Podium wurde ein schlaglichtartiger Ritt durch die Vielschichtigkeit des Themas geboten. Jörg Niemann von Rödl & Partner empfahl, bei möglichen PBefG-Anpassungen zu den Aufgabenträgern und in die Nahverkehrspläne eher mehr Gestaltungsmacht zu geben. "Öffentliche Belange" müssten auch bei neuen Angeboten berücksichtigt werden. Umgekehrt setzte sich Niemand dafür ein, für die Anbieter neuer Dienste mehr Verlässlichkeit als mit den bisherigen PBefG-Regelungen zu schaffen. Das mindeste seien Auslegungsleitlinien zu typengemischten Genehmigungen und zur Experimentierklausel. Auf Seiten der Genehmigungsbehörden sei dazu eine einheitliche beziehungsweise einheitlichere Genehmigungspraxis wünschenswert.

ADAC-Geschäftsführer Alexander Möller interpretiert Äußerungen von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) dahingehend, dass eine PBefG-Reform in dieser Legislaturperiode eher nicht gelingen werde. Dass es länger dauern wird, die Arbeit frühestens nach den Grundsatzurteilen von BVerwG und EuGH "Ende 2018, Anfang 2019" beginnen könnte, hatte bereits Scheuers Staatssekretär Enak Ferlemann (CDU) kürzlich vor der VDV-Jahrestagung in Potsdam geäußert.

Erkennbar traten bei der Veranstaltung zwei Lager zu Tage: "Bloß nichts aufmachen", lautet die Devise des einen, während der andere fordert: "Das PBefG dringend angehen!" Von Seiten des BDO wurde darauf hingewiesen, dass Bestandsgenehmigungen im ÖPNV aus gutem Grund über acht bis 15 Jahre laufen. Der Gesetzgeber könne daher nicht einfach währenddessen die Rahmenbedingungen ändern.

Laut Niemann führt diese Haltung aber, verstärkt noch durch die Vergabe ausschließlicher Rechte, dazu, dass neue Anbieter mit ihren Innovationen praktisch auf Kooperationen mit Genehmigungsinhabern angewiesen bleiben. Insofern werde ein abgeriegelter Markt, der sich lokal frühestens nach dem Auslaufen bestehender Genehmigungen beziehungsweise ÖDA öffnet, das Innovationstempo enorm bremsen. "Geht das schnell genug?", fragte der Rechtsanwalt und warf damit eine gesamtwirtschaftliche Fragestellung auf. "Ganz oder gar nicht", lautete die Antwort von BDO-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard. (msa/NaNa Brief)

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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