In Oldenburg nun ÖDA möglich

Rot-Grün in Niedersachsen haben die vom GVN heftig bekämpfte Kommunalisierung des Ausgleichs im Ausbildungsverkehr beschlossen. Parallel dazu steigen die ÖPNV-Mittel des Landes um 20 auf 110 Mio. EUR. Weil die Novelle schon ab 1. Januar 2017 greift, gilt sie auch für den eigenwirtschaftlichen Gegenantrag führender GVN-Vertreter auf den Stadtverkehr Oldenburg. In Hildesheim war dies noch anders. Dort hat die Stadtwerketochter

SVHI sich nur knapp gegen die DB durchsetzen können. Der Staatskonzern hat aber auf

Rechtsmittel verzichtet.

Mit der (knappen) Mehrheit von SPD und Grünen hat der niedersächsische Landtag am Mittwoch, 26. Oktober, das „Gesetz zur Sicherung der Ausbildungsverkehre … und zur landesrechtlichen Ersetzung der Ausgleichsregelung … durch die Zusammenführung von Aufgaben- und Ausgabenverantwortung bei den kommunalen Aufgabenträgern sowie zur finanziellen Unterstützung für Mobilitätsverbesserungen …“ (NNVG-Novelle) beschlossen.

Damit wird der bundesgesetzlich in § 45a PBefG bzw. § 6a/6h AEG geregelte Unternehmeranspruch erstens verländert und im selben Atemzug kommunalisiert. Bestehende Genehmigungen werden bis zum Auslaufen noch nach altem Recht behandelt. Relevant wird die Änderung bei einer Neuerteilung. In Hildesheim greift ab dem 1. Januar 2017 eine solche neue Genehmigung. Sie war umstritten, weil DB Regio Bus einen sehr attraktiven Gegenantrag gegen die geplante Direktvergabe an den Stadtverkehr Hildesheim (SVHI) eingereicht hatte. Nur mit erheblichen Zugeständnissen der Belegschaft und internen Umstrukturierungen schaffte es das Querverbundsunternehmen anschließend, einen eigenwirtschaftlichen Gegenantrag darzustellen.

Der daraufhin erteilte Genehmigungsbescheid ist nun rechtskräftig geworden. Eine Klage gegen den Verwaltungsakt sei nicht eingereicht worden, teilte LNVG-Sprecher Rainer Peters auf Rückfrage der Redaktion mit. „Die Genehmigungsurkunden können nun ausgestellt werden." (msa/NaNa Brief)

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Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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