Italienisches Kartellamt wirbt im Parlament für mehr ÖPNV-Wettbewerb

Anlass war eine Anhörung am 13. Juli zum Daseinsvorsorge-Gesetz (Servizi pubblici locali di interesse economico generale). Das Kartellamt (AGCM) begrüßt die grundsätzliche Pflicht zur Auftragsvergabe im Wettbewerb.

Aber es will zusätzlich erreichen, dass der Aufgabenträger maximal eine dreijährige Notvergabe erteilen darf, wenn nur ein einziges Angebot eingegangen ist. Zudem rät die Behörde, abweichende Bestimmungen der Daseinsvorsorge- und der ÖPNV-Gesetze zu harmonisieren. Die AGCM hat mehr Effizienz im ÖPNV zu einem Schwerpunkt ihrer Arbeit gemacht. Die Altbetreiber antworten auf Großausschreibungen gerne mit dem Zusammenschluss zu einer einzigen Bietergemeinschaft. (msa/NaNa-Brief)

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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