Jetzt müssen noch die Entflechtungsmittel mit 1,3 Mrd. EUR/Jahr geregelt werden

Sicher ist: Ostdeutsche Länder verlieren durch die Umstellung auf den Kieler Schlüssel. Mit der Einigung auf 8 Mrd. EUR Regionalisierungsmittel/Jahr und einer Dynamisierung von 1,8 % sowie der Fortschreibung der GVFG-Mittel von 330 Mio. EUR über 2016 ist ein großer Schritt zur Sicherung der Nahverkehrsfinanzierung getan. Allerdings bleiben noch Fragen zur Nahverkehrsfinanzierung offen. So weist der Infrastrukturverband Pro Mobilität darauf hin, dass es zwar eine Einigung über die Regionalisierungsmittel und die Fortschreibung der GVFG-Mittel für die Förderung von größeren ÖPNV-Projekten auch über 2019 hinaus gebe, die Zukunft der Entflechtungsmittel jedoch weiterhin ungewiss sei. „...was weiter dringend fehlt, ist eine Anschlussregelung über die Zuweisungen des Bundes an die Länder zur Förderung von kommunalen Straßen im Rahmen des Entflechtungsgesetzes“, sagte Peter Fischer, Präsident des Infrastrukturverbandes Pro Mobilität. Bisher unterstützte der Bund die Gemeindeverkehrsfinanzierung mit jährlich rund 1,6 Milliarden Euro, davon rund 330 Mio. EUR als GVFG-Mittel. Rund 1,3 Mrd. EUR stellt der Bund den Ländern zur Förderung der Verkehrsverhältnisse in den Kommunen zur Verfügung (Entflechtungsmittel). Schätzungsweise jeweils rund die Hälfte der Mittel fließe in Vorhaben des kommunalen Straßenbaus und des öffentlichen Personennahverkehrs, wobei dies in den Bundesländern sehr unterschiedlich gehandhabt werde.

Auch der VDV weist darauf hin, dass mit der alleinigen Fortführung der GVFG-Mittel über 2019 hinaus der Investitionsstau bei den kommunalen Infrastrukturen von rund 4 Mrd. EUR noch nicht beseitigt sei. In den anstehenden Bund-Länder-Gesprächen zum Finanzausgleich müssten nun auch die Entflechtungsmittel bedarfsgerecht erhöht werden und über 2019 zweckgebunden weiterlaufen.

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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