Kabinettsbeschluss zu höheren SPNV-Mitteln

Der Bund stellt den Ländern für dieses Jahr 8,2 Mrd Euro für den SPNV zur Verfügung – 200 Mio Euro mehr als ursprünglich vorgesehen. Ab 2017 soll der Betrag um jährlich 1,8 Prozent steigen.

Die entsprechende Änderung des Regionalisierungsgesetzes hat das Bundeskabinett am 21. September beschlossen. Die Neuregelung hat eine Laufzeit bis 2031. Mit der Erhöhung um weitere 200 Mio Euro werde der SPNV „auf eine solide und zukunftsfähige Grundlage gestellt“, heißt es von der Bundesregierung. Zur Kompensation der Länder, die durch den sogenannten Kieler Schlüssel Nachteile erfahren, werden die zusätzlich bereitgestellten 200 Mio Euro nach einem gesonderten Verteilungsschlüssel auf die Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen verteilt. (mab/NaNa)

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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