Kartellamt will gegen DB vorgehen

Das Bundeskartellamt (BKartA) will gegen die Deutsche Bahn wegen ihres Verhaltens gegenüber Mobilitätsplattformen vorgehen.

In einem seit 2019 laufenden Verfahren ist die Behörde zum vorläufigen Ergebnis gekommen, dass „bestimmte Verhaltensweisen und Vertragsklauseln gegenüber Mobilitätsplattformen einen Missbrauch von Marktmacht darstellen“. Betroffene unabhängige Drittplattformen wie Omio oder Trainline verkaufen Tickets für verschiedene Verkehrsträger und Bahnunternehmen, unter anderem der DB.

In seinem Entscheidungsentwurf bemängelt das BKartA, dass Mobilitätsplattformen keine Echtzeit-Prognosedaten, etwa zu Verspätungen, Zugausfällen oder Gleiswechseln bekommen. Laut BKartA sind diese „unerlässlich für die Organisation und Buchung von intermodalen Reiseketten“. Des Weiteren dürfen Vertragspartner auf Suchmaschinen, in App Stores und sozialen Netzwerken nicht mit bestimmten – unter anderem „DB-spezifischen“ – Begriffen werben. Auch dürfen die Plattformen beim Verkauf von DB-Tickets keine Rabattaktionen und Kundenbindungsprogramme anbieten. Das BKartA prüft zudem, ob die Bahn ihre Marktmacht ausnutzt, um Mobilitätsplattformen Provisionen vorzuenthalten, die sie für Buchungs- und Zahlungsabwicklung bekommen könnten.

Die DB und die Plattformen können nun Stellungnahmen abgeben. Die Plattformen begrüßen den Vorstoß des BKartA. Trainline und Omio erwarten durch besseren Wettbewerb „erhebliche Vorteile für deutsche Bahnreisende“, sollte das Kartellamt die Position der Plattformen stärken. Die DB prüft nach eigenen Angaben den Entscheidungsentwurf des BKartA derzeit rechtlich. Am Ende könnte das BKartA anordnen, dass die Bahn das beanstandete Verhalten beendet.

Für die brancheneigene Mobilitätsplattform Mobility inside (Mi) sind nach eigenen Angaben auf Nachfrage der Nahverkehrs-Nachrichten die beanstandeten DB-Praktiken nicht von Relevanz. Echtzeitdaten erhält Mi, für den Verkauf von DB-Tickets muss sie aus technischen Gründen ohnehin in den DB-eigenen DB Navigator ausspringen. Auch nach einer Vollintegration des DB-Tarif-Vertriebs in die App dürfte die Ausgangsposition eine andere sein: Der Staatskonzern gehört zu den Mi-Gesellschaftern und ist auch in der Geschäftsführung vertreten. (jgf)

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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