Klagen gegen Trassenpreise gestoppt – EuGH soll entscheiden, ob zivilrechtlich Entgelte geprüft werden dürfen.

Nach Auffassung des Landgerichts Berlin besteht die Problematik, dass mit der Anwendung von § 315 BGB faktisch eine Regulierungsfunktion entfaltet wird, die weder mit der Zuweisung an nur eine Regulierungsbehörde (Art. 30 Abs. 1 Satz 1) vereinbar ist, noch die Entgeltbemessungsgrundsätze der Richtlinie 2001/14/EG hinreichend berücksichtigt. Dabei arbeitet das Landgericht Berlin eine Reihe von formellen und materiellen Erwägungen heraus, die gegen eine Anwendbarkeit sprechen. Soweit der EuGH diese Auffassung bestätigt, wären Klagen nach § 315 BGB ausgeschlossen. Im Entwurf des neuen Eisenbahnregulierungsgesetzes sieht die Bundesregierung vor, dass von der Regulierungsbehörde genehmigte Trassenpreise nicht mehr zivilrechtlich überprüft werden können.

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
Artikel Redaktion Bus&Bahn