KMU-Direktvergaben in Bayern weiter zulässig – LBO erleichtert über Schreiben von Verkehrs- und Innenminister Joachim Hermann

Der CSU-Politiker hat am 23. Mai LBO-Präsidentin Sandra Schnarrenberger mitgeteilt, dass Unterschwellen-Direktvergaben an Mittelständler in Bayern weiter zulässig sind, vorausgesetzt, der Aufgabenträger holt mehrere Angebote ein.

Die Oberste Baubehörde in Hermanns Ministerium hatte am 16. Februar 2017 gegenüber den PBefG-Genehmigungsbehörden und der Kommunalaufsicht ausgeführt, dass KMU-Direktvergaben im ÖPNV möglicherweise gegen das bayerische Haushaltsrecht verstoßen.

Diese Darstellung hat den Landesverband Bayerischer Omnibusunternehmen (LBO) alarmiert. Auf seine Bitte nach Prüfung und Richtigstellung hat der Minister dem LBO nun mitgeteilt, dass der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit auch für KMU-Direktvergaben gilt.

Trotzdem müsse nicht europaweit oder national ausgeschrieben werden, wenn die Voraussetzungen für eine Unterschwellen-Direktvergaben nach Art. 5 Abs. 4 der EU-Verordnung 1370/07 erfüllt werden. In diesem Fall aber, so zitiert der LBO weiter aus Hermanns Schreiben, seien „die kommunalen Aufgabenträger aber gleichwohl gut beraten, … mehrere Angebote einzuholen, zu vergleichen, das Ergebnis des Vergleichs schriftlich festzuhalten und der bei der Kommune zur Entscheidung zuständigen Stelle zur Kenntnis zu geben“.

Hermann bewirbt sich als Spitzenkandidat seiner Partei um den Einzug in den Bundestag. Bei einem Eintritt in die nächste Bundesregierung dürfte die CSU daher wohl Anspruch auf das Innenressort erheben. (msa/NaNa Brief)

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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